Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gestaltungsarbeiten, Printmedien,
Webentwicklung, Fotografie und Video

Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für alle zwischen der Fa. Orths Medien GmbH (vertreten durch Herrn Ralf Orths und Herrn Markus Schulte), nachfolgend Orths Medien GmbH genannt, und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen GESTALTUNGSARBEITEN UND PRINTMEDIEN

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Orths Medien GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber der Orths Medien GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Orths Medien GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Orths Medien GmbH bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Orths Medien GmbH und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Die Orths Medien GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen .

3. Fremdleistungen
3.1. Die Orths Medien GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Orths Medien GmbH hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Orths Medien GmbH abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Orths Medien GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Orths Medien GmbH spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Orths Medien GmbH ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat Orths Medien GmbH dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Orths Medien GmbH verändert werden .
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Die Orths Medien GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Orths Medien GmbH ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen .

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt der Orths Medien GmbH vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll die Orths Medien GmbH die Produktionsüberwachung durchführen, schließt sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Orths Medien GmbH die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Orths Medien GmbH zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Haftung
7.1. Die Orths Medien GmbH haftet nur für Schäden, die ihre Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Orths Medien GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich der Orths Medien GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designer der Orths Medien GmbH Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Orths Medien GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Orths Medien GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Gerichtsstand ist der Sitz der Orths Medien GmbH.
9.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Orths Medien GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
9.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand 01.03.2018


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen WEB

1. Nutzungsrechte
1.1. Die Orths Medien GmbH räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Orths Medien GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen.
1.2. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Orths Medien GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
1.3. Die Orths Medien GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

2. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
2.1. Der Kunde räumt der Orths Medien GmbH das Recht ein, das Logo von ihm und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von ihm zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
2.2. Der Designer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

3. Mitwirkungspflicht
3.1. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.
3.2. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
3.3 Soweit die Orths Medien GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit er keine Korrekturaufforderung erhält.

4. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2. Ist für die Leistung von dem Designer die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
4.3. Bei Verzögerungen infolge von
· Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
· unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem Designer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, · Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
4.4. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

5. Abnahme
Die Leistungen von der Orths Medien GmbH gelten als abgenommen, wenn · der Kunde nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme schriftlich erklärt oder unter Angabe von nach Kräften schriftlich zu detaillierenden Mängeln verweigert, · oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt.

6. Preise und Zahlung
6.1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
6.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.3. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
· des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
· von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
· von Aufwand für Lizenzmanagement,
· in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
· außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
6.4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
6.5. Orths Medien GmbH ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

7. Gewährleistung
7.1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Orths Medien GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Orths Medien GmbH ausgebessert oder ausgetauscht. Orths Medien GmbH behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
7.2. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren).
7.3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

8. Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

9. Kündigung 9.1. Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens drei Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht ein Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
9.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Punkt Eins – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Orths Medien GmbH fristlos kündigen.

10. Mitteilungen
10.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (Email) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
10.2. Die Email muss den Namen und die Email-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
10.3. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene Email gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
10.4. Die Verbindlichkeit der Email und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

11. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Gerichtsstand ist der Sitz der Orths Medien GmbH.
12.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Orths Medien GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
12.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand 01.03.2018

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen FOTOGRAFIE UND VIDEO

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen für den Bereich Fotografie“ (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Orths Medien diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. elektronische Trägermedien wie US-Stick, CD-ROM, Festplatten, Speicherkarten etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Haftung
1. Orths Medien übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Er haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinal-pflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die Orths Medien beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
4. Außer in den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen haftet Orths Medien nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
5. Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von Orths Medien zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
6. Soweit die Haftung der Orths Medien nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen.

V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach dem aktuellen Orths Medien Stundensatz (Stand 1.3.018: 90,00 EUR/h), mindestens jedoch nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens €75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.
7. Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf – Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von fünf Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei Orths Medien, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten).
8. Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch EUR 100 zzgl. Mwst..
4. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

IX. Datenschutz
1. Orths Medien bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von Orths Medien in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
2. Orths Medien ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.
3. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist Orths Medien darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an info@orths-medien.de.

X. Nebenabreden/Besonderes
1. Sollte der Kunde in Deutschland ansässig sein, gilt deutsches Recht und Deutschland als Gerichtsstand vereinbart.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Stand 01.03.2018

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Orths Medien Erfolgsgeschichten