Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Muss die Website geändert werden?

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Durch das BFSG werden teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, insbesondere an Websites. Bei Verstößen drohen Bußgelder und in einigen Fällen auch rechtliche Schritte. Ist Ihre Website betroffen? Beantworten Sie diese Fragen und erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung.

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