Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgelegte Überbrückungshilfe III kann Unternehmen helfen, durch die Krise zu kommen und – was viele nicht wissen – sinnvolle Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Denn neben Fixkostenzuschüssen von mindestens 30 Prozent für Monate mit Umsatzeinbußen können auch viele Digitalisierungsmaßnahmen förderfähig sein. Das BMWi listet als förderfähige Kosten unter anderem die Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, einer Website oder digitaler Marketingmaßnahmen.
Staat kann Digitalisierung mit bis zu 20.000 € fördern
Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützt der Staat kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Pandemie bis zum 30. Juni 2021 Umsatzeinbrüche erlitten haben und sich für die Überbrückungshilfe III qualifizieren, je nach Höhe der Umsatzeinbußen mit bis zu 20.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen. Eine Investition in die Digitalisierung ist sinnvoll und gerade in Hinblick auf die Zeit nach den aktuellen Herausforderungen wichtig. Denn das Verhalten von Kunden oder Gästen verändert sich. So stärkt beispielsweise eine funktionale und einfach zu bedienende Onlinepräsenz und ein damit verbundenes, digitales Angebot – beispielsweise Click & Collect – die Kundenbindung und hilft, neue Menschen zu erreichen.
Folgende Maßnahmen können unter anderem förderfähig sein:
- Einrichtung eines Onlineshops
- Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
- Kosten für digitales Marketing (Social-Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing, etc.)
- Kosten für die Betreuung von Social-Media-Kanälen
- Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten
- Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
- Apps für Kundenregistrierung
- Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
- Warenwirtschaftssysteme
Wie erhält man die Förderung?
Anträge auf die Überbrückungshilfe III und auf die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen können noch bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Dafür ist es erforderlich, „prüfende Dritte“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer) einzuschalten. Die Kosten können bezuschusst werden. Dies gilt auch für Soloselbstständige. Wenn Sie sich mit Ihrem Business für eine Förderung qualifizieren, erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam ein Konzept zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen und setzen es für Sie um. Viele weitere nützliche Informationen zu Überbrückungshilfe III finden Sie auf dieser Website des BMWi.